1 kg = 678,95 €
AF 611/12 ist ein silberhaltiger, blei- und cadmiumfreier Weichlotdraht mit aktivierter Flussmittelseele, und kann daher ohne weitere Zugabe von Flussmittel zum Löten von Stahl, nichtrostendem Stahl, Kupfer und Kupferlegierungen verwendet werden. AF 611/12 ist geeignet für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie, der Elektroindustrie, dem allgemeinen Apparatebau, der Kälteindustrie und Kupferrohrinstallation, dem Modellbau, Warm- und Kaltwasserinstallation, Ölleitungen sowie Heizungsanlagen bis 100°C. Der Weichlotdraht AF 611/12 besitzt sehr gute Fließ- und Benetzungseigenschaften. Das Lot bleibt auch nach längerem Gebrauch der gelöteten Gegenstände glänzend und weist eine sehr gute Farbgleichheit zu Edelstahl auf, es ist kältebeständig bis -200°C.
Bemerkung:
Nicht geeignet für höher legierte Edelstahlqualitäten und Lötungen an elektronischen Bauteilen. Die Flussmittelreste sind korrosiv und müssen, um eine nachträgliche Korrosion zu vermeiden, nach dem Löten zwingend von den Bauteilen entfernt werden. Das Entfernen der Flussmittelrückstände kann durch Spülen und Bürsten in warmem Wasser erfolgen
Normen
DIN EN ISO 9453: Legierung Nr. 703 / S-Sn96,5/Ag3,5
DIN EN 29454.1 (Flussmittelseele) 3.1.1.A
Technische Angaben
- Schmelzpunkt: 221°C
- Zugfestigkeit (Lot) 44 N/mm²
- an Messing 58: 53 N/mm²
- Scherfestigkeit
- an Kupfer: 40 N/mm²
- an Messing: 35 N/mm²
- an Stahl: 40 N/mm²
- Härte (Brinell): 15 HB
- Elektrische Leitfähigkeit: 7,5 Sm/mm²
- Dichte: 7,3 g/cm³
Geeignete Wärmequellen
- Acetylen- oder Propan-Sauerstoff-Brenner
- Luft Gas-Brenner, Lötlampe und Lötkolben
Support
Sollten Sie Probleme bei der Verarbeitung des Lotes oder andere Fragen zum Produkt haben, stehen wir Ihnen zur Unterstützung und Beantwortung Ihrer Fragen gerne telefonisch zur Verfügung.
Alle Angaben über unsere Produkte beruhen auf eingehender anwendungstechnischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Ergebnisse in Wort und Schrift nach bestem Gewissen, das entbindet den Anwender/Verbraucher jedoch nicht von der Pflicht, unsere Erzeugnisse und Verfahren selbstverantwortlich auf Eignung zu prüfen, insbesondere, wenn Anwendungen und Verfahren von uns nicht ausdrücklich schriftlich gutgeheißen wurden.